enttäuscht von der Schwulenbewegung!

Die Schwulenbewegung (1) war – in der Folge der Studentenbewegungen – angetreten, um die bürgerlichen Widersprüche in Strafgesetzbuch und Gesellschaft aufzudecken. Die traditionell „unsichtbare“ Vereinigung der „Homophilen“ hielt sich bisher streng an das Gesetz und die bürgerliche Moral! Aber schliesslich geschahen in jenen Jahren einige spektakuläre Morde an Schwulen, die das Thema in die Medien und in die Öffentlichkeit brachten. Dies wiederum erforderte „unsere Stellungnahme“!

Doch wofür oder wogegen haben sich bewegte Schwule engagiert? Das scheint heute in einem „Meer“ von „queeren“ Aktivisten bereits nicht mehr bekannt zu sein!

Ehemalige politisch Aktive sind entweder in Pension, oder in eine eingetragene Partnerschaft „gegangen“, oder träumen vor ihrem Ableben noch von einer „Eheöffnung“! Gar nicht zu übersehen sind die neuen Junghomos von links bis rechts, die nicht warten können, dieses hetero Klischee als Hintertür für eine – wie auch immer geartete – „gesellschaftliche Toleranz“ politisch missbrauchen zu können. (2)

Ich glaube nicht daran, dass sich die „Hetero-Ehe“ an die künftigen wirtschaftlichen Bedingungen anpassen lässt. Eine „Eingetragene Partnerschaft“ allerdings schon. Was den Schutz der Kinder betrifft, so ist die Familie genau der Platz, in dem sie in den meisten Fällen Schaden nehmen. Das vergessen vor allem viele Schwulen. Sie vergessen ihre eigene Biografie. Aber die mainstream Politik besteht darin, solche Familien auf Kosten des „Kindeswohls“ und trotz vieler Widersprüche, um jeden Preis aufrecht zu erhalten. Weil das vor allem eine Glaubensfrage ist. Ich fürchte, dass „Homosexuelle“ dies den Hetero/as nachmachen!

Ich hoffe auch sehr, dass vielen Männerliebenden klar geworden ist, dass es in einer „globalisierten“ wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr nur darum gehen kann, mit einem Mann von irgendwoher zusammenwohnen und damit dem „bösen Milieu für immer entfliehen“ zu können! Aber das scheint noch nicht in Frage gestellt zu werden…

Mich bekümmert, dass die historischen Fakten der letzten Jahrzehnte einfach verdrängt und nicht aufgearbeitet werden: Homosexuelle haben – wie Juden auch – vielfach in politischen (/heterosexuellen) Kämpfen mitgemacht, in der Hoffnung, letztlich für sich selber einen besseren Platz abzubekommen. Doch dies ist selten wirklich erfolgt.

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Ein italienisches Männermodemagazin hatte 1981 die „Vorausschau“!

Vor allem darum, weil die gesellschaftlichen Widersprüche, an denen alle leiden, stetig weiterwachsen – und immer schneller.

Die Gesetzesgeschichte

Vor dem Inkrafttreten des eigenössischen StrGB 1942, gab es die einzelnen kantonalen Gesetzbücher! (3) (Siehe eine Liste bei Hirschfeld, S. 848 f!) Witzig ist die Tatsache, dass es Parlamentarier gab, die allen Ernstes die Masturbation auch bestrafen wollten. Aber davon hat man dann doch abgesehen.

Das erste schweizerische Strafgesetzbuch (4) (Als „das von 1937“ bezeichnet) galt offiziell von 1942 bis 1992, also ganze 50 Jahre! Alle glaubten daran, auch das Bundesgericht, denn es schützte den politischen Widerspruch zur Verfassung: Heteros sind gleicher als Andere, sie hatten Selbstbestimmung ab 16 Jahre, die Homosexuellen erst ab 20 Jahre! Zudem war die gleichgeschlechtliche Prostitution bis ans Lebensende verboten. (5) Der Gesetzestext enthielt zudem eine Ungenauigkeit in der Formulierung: „wer eine gleichgeschlechtliche Person … verführt“. Hier die Diskussion darum, wie oft denn hintereinander diese Person „verführt“ werden konnte… (hier im club68-Magazin vom Juli/Aug. 1968)

In den revidierten Artikeln (hier 187), die schliesslich 1992 in Kraft getreten sind, taten sich schnell neue Widersprüche auf. Bald wurden die „Verjährungsfristen“ verlängert – bis zur Unverjährbarkeit. Nach 50 Jahren Erfahrung hatten Justiz und die Fachleute kurze Verjährungsfristen empfohlen. Aber Aufklärung und Prävention waren an einem kleinen Ort geblieben. Wenn, dann wurde und wird aus verschiedensten Kreisen – vor allem aus der „Familie“ gegen Öffentlichkeitsarbeit an Schulen opponiert. Leider ist der „Tatort“ mit der grössten Gefahr eben diese Familie, die das aber nicht wahrhaben will! (6)

Die Geschichte des Schutzalters (7)  Die Bestimmung des „Schutzalters“ hat eine eigene kleine Geschichte. Verschiedene Kantone hatten früher ein tieferes als die 16 Jahre – oder gar keines. (Drum schnellten in den 40er Jahren die Strafverfahren erst in die Höhe!) (Hier finden sich noch Äusserungen aus der Vernehmlassung betreffend die Revision von 1992!)

Die Expertenkommission hatte 14 Jahre vorgeschlagen. Mindestens eine Kommission für Rechtsfragen des Parlamentes hatte sich auf 15 einigen können. Noch war auch die „Jugendliebe“ in der Diskussion, so dass der Vorschlag für die 3 Jahre Unterschied über das Schutzalter hinweg Gnade vor Parlament und in der Abstimmung gefunden hat. Immerhin meldete sich die HACH noch 1991 zum Thema Altersgrenze (Basler AZ, 20. Juni 1991) und eine „Initiative lesbisch schwule Jugend Schweiz“ äusserte sich begeistert.

Die Geschichte geht weiter!

Seit 1. Juli 2014 ist schon wieder eine Änderung in Kraft. KeineR fragte nach den aktuellen ökonomischen Bedingungen der Jugendlichen, MigrantINNen oder ZuwanderInnen/er. Keine Diskussion über den Leistungs- und Konsumdruck, unter dem sie stehen…

Bezahlsex“ ist jetzt von 16-18 auch verboten! Mit dem moralischen Kreuzzug gegen „sexuelle Ausbeutung“ werden sie nun „geschützt“ bis zum 18. Geburtstag.

(Derweil wurde – realistischerweise – in Bolivien das Gesetz im Parlament nach der Realität geändert und Kinder können nun ab 10 Jahre selbständig arbeiten, wie kürzlich berichtet wurde! Ganz gegen „internationale Vorschriften“!)

In der Schweiz wurde verschiedentlich der Vorschlag gemacht, das aktive Stimm- und Wahlrecht von 18 auf 16 Jahre zu senken (> googeln!). Sogar Bundesrat Didier Burkhalter findet das gut. 

Interessant, dass im Sexualbereich diese Überlegungen dann nicht gelten! André Weissen, Arzt und CVP-Grossrat in Basel, wies am 26.01.2009 in der BaZ ausdrücklich darauf hin, dass 16jährige durchaus „urteilsfähig“ seien!

Die Tendenz, für Alkohol-Konsum und Fahrberechtigungen, das „Schutzalter“ zu senken, ist nicht zu übersehen. Die Kinder nehmen sich ja die Erwachsenen zum Vorbild!

Die Geschichte des Gesetzes zur Pornografie

Auch bei der rechtlichen Behandlung der Pornografie sind Änderungen vorgenommen worden: Zur „harten“ Pornografie zählen jetzt auch Darstellungen bis zum 18. Lebensjahr – neben Tieren und Gewalt. Weggefallen sind die „menschlichen Ausscheidungen“ (Dies hat das Schwulenbüro Pink Cross schon seit längerer Zeit gefordert und dies macht die Schweiz EU-kompatibel.) Die ParlamentarierInnen, die das damals „zur Wahrung der Würde der Frau“ gefordert und bekommen hatten, haben sich nicht mehr gemeldet.

In der Pornografie hat sich aber ein neuer Widerspruch aufgetan: 16jährige dürfen zwar mit Erwachsenen Sex haben, aber der Zugang zu diesen Darstellungen ist ihnen verboten.

Wenn Jugendliche von 16-18 nun untereinander Sex haben und dies festhalten, dann ist dies zwar für Erwachsene verboten, aber unter Gleichaltrigen erlaubt. Die galante Lösung:

8) Minderjährige von mehr als 16 Jahren bleiben straflos, wenn sie voneinander einvernehmlich Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Absatz 1 herstellen, diese besitzen oder konsumieren.“

Die Minderjährigen dürfen damit immerhin nicht handeln. Mich laust der Affe! Und die Strafverfolger halten sich die lästigen Jugendstrafverfahren vom Hals.

Das Recht um die Sexualität von Jugendlichen ab 16 Jahren wird Satz um Satz verlängert, um die auftretenden Widersprüche zu überkleistern. Und Schritt um Schritt gibt das Parlament nach und keineR ergreift natürlich mehr das Referendum!

Wir haben jetzt Selbstbestimmung ab 16 Jahren, aber mit Einschränkungen: Was zu tun erlaubt ist, darf nicht dargestellt werden bis 18. Und weil die Jugendlichen trotzdem appsen und filmen, dürfen sie dies zwischen 16 und 18 unter „gleichaltrigen“ besitzen und herumreichen…

Wir haben eine harte, eine „Jugend-“ und eine weiche Pornografie. Ich bin gespannt, welches der nächste Widerspruch sein wird, der geöffnet wird!

Die Schwulenbewegung war angetreten, genau diese Widersprüche zu benennen und sie zu bekämpfen und das erwarte ich auch noch heute von politischen, oder politisierten Schwulen! Aber das Schwulenbüro Schweiz hat sich längst davon abgekoppelt und favorisiert andere „Rechte“ wie öffnung der Ehe für Homosexuelle und es ist zunehmend damit beschäftigt, die Rechte weiterer sexueller Minderheiten einzufordern – und das auch mit zu finanzieren!

Ich frage mich schon lange, wieso die Homosexuellen auch noch für andere sexuelle Minderheiten verantwortlich sein sollen. Dafür sind die Heterosexuellen zuständig, die sie ja auch produzieren. Aber mit denen wollen diese nichts zu tun haben. Schon bei den Homosexuellen wären die Heten zuständig gewesen, aber sie haben sich erfolgreich davor gedrückt.

Peter Thommen_64, Schwulenaktivist, Basel

siehe auch swissgay.info Nr. 2/2014

1) Kein Mann, der Homosexualität praktiziert, muss bei einer „Bewegung“ sein. Die homosexuelle Praktik ist eh‘ viel mehr verbreitet unter Männern, die sich nicht als „Homosexuelle“ betrachten. Und so wie in den USA sich erst etwas geändert hatte, als Aktivisten nicht mehr im Anzug, mit hochgehaltenen Tafeln, vor dem Regierungsgebäude im Kreis herum geschritten, sondern in der Christopher Street gegen eine Razzia hervorgetreten sind, genauso hat sich in der Schweiz das (politische) Strafrecht erst richtig geändert, nachdem Schwule auf die Strasse gegangen sind! Danach mussten ParlamentarierInnen und darauf die Abstimmenden Farbe bekennen!

2) siehe auch einen kritischen Einwurf von lesbischer Seite!

3)  Vor dem Inkrafttreten des StrG von 1942-1992 kannten die französisch sprechenden Kantone, der Tessin und Basel-Stadt diese Schutzalter gar nicht

4) (Chronologie)

5) „Dem sogenannten ‚Strichungen‘ muss allerdings die Gewerbsmässigkeit nachgewiesen werden, d.h. Also dass er keinem täglichen Beruf nach geht und seinen Lebensunterhalt aus dem Erlös seiner nächtlichen Abenteuer bestreitet.“ (Der Kreis 9’1964, S. 11 und 12)

Aus diesem Grunde fragte die Polizei bei Kontrollen jeweils nach dem Arbeitgeber! Da haben wir ab den 70er Jahren einfach die Angabe verweigert!

Und weil es schwierig ist, so etwas nachzuweisen, hat man die „Jugendprostitution“ heute einfach grad ganz verboten!

6)Jeden Tag werden in Deutschland mehr als 500 Kinder von Erwachsenen aus ihrem familiären Umfeld misshandelt. Fast jeden Tag wird ein Kind durch körperliche Gewalt getötet. Und erschreckend hoch ist die Zahl der Opfer, die später selbst zu Tätern werden.“ Wobei die Rolle der TäterINNEN meistens heruntergespielt wird!

7) Meines wissens hat nur Frau Bundesrätin Kopp als Beamte jemals in der Öffentichkeit von der „sexuellen Selbstbestimmung“ Jugendlicher gesprochen! (TV SRF)

siehe auch Kapitalismus pink, taz

siehe auch Jens Dobler: Wie öffentliche Moral gemacht wird, am Beispiel des deutschen Schwulenparagrafen

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Beat Kraushaar zu diesem Thema

Und Steven Milvertons Kommentar auf ihn

Siehe auch Porträt in der tageswoche.ch

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*1950, Buchhändler, Schwulenaktivist, ARCADOS Archiv für schwule Studien
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