Kindesmord 1975 – unter Verdacht: Homosexuelle

Am 12. November 1975 entführt eine unbekannte Täterschaft den achtjährigen Markus Z., der später ermordet aufgefunden wird. (erwähnt auch im Basler Stadtbuch)

Landratspräsident Hugo Gysin: „Mit grosser Bestürzung haben wir alle vom scheusslichen Verbrechen am achtjährigen Markus Z. Kenntnis nehmen müssen. Die näheren Umstände der Tat, insbesondere die Täterschaft und deren Beweggründe, sind zwar noch nicht bekannt. Aber wir stehen fassungslos vor der Tatsache, dass die Achtung und der Respekt vor dem menschlichen Leben, ganz besonders auch vor der Unschuld des Kindes, auf so grausame Art verletzt worden ist. Ich verurteile diese verabscheuenswürdige Tat im Namen aller, für die die Würde und Integrität der menschlichen Person oberstes Gebot des Zusammenlebens bedeutet, und ich spreche den schwergeprüften Eltern mein tief empfundenes Beileid aus. Der Polizei und den Untersuchungsbehörden beider Basel möchte ich für ihre beeindruckende partnerschaftliche Zusammenarbeit und ihren vorbildlichen Einsatz danken. Diese schreckliche Tat soll für uns alle Anlass sein, und auf die Achtung der menschlichen Würde zu besinnen – in der Politik wie im Alltag des Zusammenlebens, zur Verhütung und Verhinderung von Verbrechen wie aber auch gegenüber den Delinquenten selbst, die nicht so sehr unsere Ablehnung, sondern unsere Hilfe brauchen und auf unser Verständnis angewiesen sind. Ich richte deshalb den Appell an alle, auch und gerade unter dem Eindruck dieser Tat den Respekt vor der menschlichen Person hoch zu halten – uneingeschränkt und gegenüber allen unseren Mitbürgern.“ 17. November 1975

Der „typische Homosexuelle“

Während die polizeilichen Ermittlungen im Falle Markus Z.*, den wir zutiefst bedauern, noch im Gange waren, präsentierte der Blick bereits den „Mörder“: Einen Mitarbeiter im Judotraining des von dem Jungen besuchten Ju-Do-Kai, der als homosexuell gelte und bereits in weitere Verfahren, unter anderem wegen Drogen, verwickelt sei. Darauf hat nun (BN vom 15. Dezember 1977) der Judoclub mit einer Stellungnahme geantwortet, in der festgehalten wird, dass die Beschuldigungen des Blick nicht zutreffen, und gleichzeitig eine Strafklage gegen den verantwortlichen Redaktor dieser Zeitung gestellt wird.

So weit, so gut. Die erwähnte Mitteilung des Judoclubs enthält nun aber ihrerseits Formulierungen, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen. Schon die Bezeichnung „widernatürliche Unzucht“ für die Homosexualität (im StGB ab 1942) ist eine Beleidigung für alle Homosexuellen, die weder widernatürlich oder unzüchtig sind, noch sich so fühlen. (Dass diese Bezeichnung im Strafgesetzbuch steht, macht die Sache nicht besser.) Weiter schreibt der Präsident des Ju-Do-Kai, Herr J. Pillonel, eine homosexuelle wie kriminelle Neigung eines Trainers wäre aufgefallen, „was eine sofortige Entfernung eines solchen Typs aus dem Verein zur Folge gehabt hätte“. Hinter dieser Formulierung steht das verbreitete falsche Bild eines „typischen Homosexuellen“: Ein auffälliger, haltloser, triebbestimmter Mensch, der sich an kleine Kinder heranmacht, wenn möglich ein Krimineller – kurz ein Typ, den man sofort „aus dem Verein entfernen“ müsste. Wir wissen nicht, wieviele Homosexuelle Herr Pillonel persönlich kennt, sicher aber kennt er mehr, als ihm bewusst ist, da sie weder kriminell noch haltlos sind, sondern (fast) wie er leben und arbeiten. Schwarze Schafe gibt es überall; wir möchten aber festhalten, dass Homosexuelle erwiesenermassen weder krimineller noch sonstwie negativ auffälliger sind als irgend eine andere Bevölkerungsgruppe. (Homosexuelle Arbeitsgruppen Basel, HABS, BN 29.12.1975)

* In dem Mordfall an dem jungen Markus Z. sind viele Homosexuelle in Basel diskriminiert und herabgewürdigt worden… (Der Mord wurde bis heute nicht aufgeklärt!)

Die Homosexualität als stete Kindesgefährdung

ist DAS Vorurteil, das übriggeblieben ist und ihre Einschränkung fortgesetzt als logisch erscheinen liesse, schreibt Gisela Bleibtreu-Ehrenberg 1981*.

Es fällt auf, dass diese Kindesgefährdung gegenüber Frauen nie in Diskussion gebracht wurde und wird. Auch nicht bei Jungs, die sich von solchen Frauen verführen lassen. In den Jahren, in denen ich mich mit dem Thema befasst habe, ist mir bewusst geworden, dass es immer um den Penis geht, der „alle gefährdet“. Darum darf er auch bis heute nicht öffentlich gezeigt werden.

Ich denke an die Affäre „gaynet“ (2002-05) und an einen Bericht auf arte.tv über die männliche Nacktheit in welchem heute noch Penisse unter einer optischen Eintrübung „verschwinden“ müssen, auch wenn sie hängen 😉 und niemensch gefährden! Ich habe den Verdacht, dass hetera Frauen da immer „schutzgatterig“ werden, obwohl sie sich ja mit Penissen real befassen müssen – oder gerade deswegen? Jedenfalls findet die Diskussion zwischen Schwulen- und Frauenbewegung auch weiterhin nicht statt!

Die Frage müsste diskutiert werden, wer vor was „geschützt“ werden soll. Die Schwulen wurden schon mal von der Polizei geschützt, die dazu bis zur Abschaffung in den 80ern ein Register anlegte und bis 1992 mit dem „Schutzalter 20“ im StGB. Peter Thommen_75, Basel (ergänzt am 16.11.25)

* Gisela Bleibtreu-Ehrenberg (1929-2025): Homosexualität. Die Geschichte eines Vorurteils, roro 3814, 1981

P.S. Es gibt Dokumentationen über Frauen als Täterinnen! …

Zur Information: Sexuelle Aktivität ist ab 16 erlaubt, sexuelle Darstellungen erst ab 18 (spätere Angleichung an EU unter BR Simonetta Sommaruga)

Über admin

*1950, Buchhändler, Schwulenaktivist, ARCADOS Archiv für schwule Studien
Dieser Beitrag wurde unter Gedanken in die Zeit, Geschichte, Schwulenpolitik abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.