(Die Verwaltung in Basel betrachtet diesen „Aufhänger“ als widerrechtliche Werbung an der Fassade!)
NGO fordern mehr Schutz für homosexuelle Asylbewerber
Bericht von der Aktion am 1. Mai in Basel
Offener Brief der Schwulenorganisationen an BR Sommaruga!
Am 1. Mai. 1975 – vor 39 Jahren (!) – zogen Aktivisten der habs
erstmals bei der Demo am 1. Mai mit, um sich für die Anliegen
Nicht-Heterosexueller einzusetzen.
Heute werden weltweit – meist unter religiösen Vorzeichen – Lesben,
Trans-Menschen, Schwule und Bisexuelle verfolgt. In Nigeria gibt es seit
2013 14 Jahre Haft, wenn sich Nicht-Heterosexuelle ihre Zuneigung
öffentlich zeigen. Doch auch persönlich gehetzt zu werden oder von
exorzistischen Praktiken bedroht zu sein, ist für Schweizer Behörden
noch immer kein Asylgrund!
Die habs unterstützt den Protest gegen die drohende Ausschaffung von O.
O. stammt aus dem christlich geprägten Süden Nigerias. Nach seinem
Coming-Out musste er mit seinem Freund seine dörfliche Gemeinschaft, in
der er ein allseits anerkannter Heilpraktiker war, verlassen. Als beide
in der Hauptstadt Lagos nach 4 Jahren wiederentdeckt wurden, ging die
von O.’s Vater – einem lokalen Pfarrer – angeführte Hatz gegen beide
weiter. Über Spanien gelangten sie vor gut drei Jahren in die Schweiz.
Dort war O. beim Bleiberechtkollektiv aktiv.
Die Asylanträge von O. und dessen Freund wurden umgehend abgelehnt. O.’s
Freund wurde ausgeschafft und zurück in Nigeria u.a. nackt auf einem
Anhänger durchs Dorf gefahren und gezwungen zuzugeben, von
Homosexualität „geheilt“ zu sein.
O.’s Rekurs wurde vom Bundesamt für Migration (BFM) abgelehnt.
Begründung: er könne in Lagos seine Homosexualität verstecken.
Das erschüttert!
Nicht nur, dass der Europäische Gerichtshof im November 2013 urteilte,
dass von Homosexuellen nicht erwartet werden könne, ihre Homosexualität
im Heimatsland geheim zu halten (EuGH, Urteil in den Rechtssachen
C-199/12, C-200/12, C201/12) [1].
Auch waren Bundesrätin Sommarugas warme Worte, die sie 2012 (unmittelbar
vor ihrem Auftritt zum Thema Menschenrechte an der ZürichPride) an die
habs gerichtet hat, wohl nicht mehr als heisse Luft: „Wie auf
internationaler Ebene ist auch in der Schweiz das Bewusstsein für die
Gemeinschaft der LGBTI in den letzten Jahren gestiegen. Die Asylpraxis
hat sich in die gleiche Richtung entwickelt. Das BFM ist bei der
Gesuchsprüfung von LGBTI in letzter Zeit dazu übergegangen, deren Recht
auf Selbstbestimmung stärker zu gewichten und die frühere Praxis
insoweit anzupassen, als es von einer Person in aller Regel nicht mehr
verlangt, sich im Heimatstaat in einer bestimmten Weise zu verhalten, um
sich einer Verfolgung zu entziehen. Die Behörden legen Wert darauf, bei
der Behandlung der Asylgesuche dieser Personen den menschenrechtlichen
Aspekten Rechnung zu tragen.“ (zum ganzen Brief: [2])
[1]http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2013-11/cp130145de.pdf
[2]http://habs.ch/?news/bundesratin-sommaruga-schreibt-der-habs
Der komplette Brief von Bundesrätin Sommaruga an die habs als pdf: